Leinenzwang für große Hunde
Ein Mann ließ seinen Schäferhund auf Spaziergängen in der Wohnanlage immer von der Leine, was dazu führte, daß das Tier wiederholt auf eine Nachbarin zurannte und an ihr hochsprang. Die Frau bekam jedes Mal einen Schrecken und forderte den Hundehalter deshalb auf, das Tier an die Leine zu nehmen, was dieser jedoch nicht tat. "br />Die Richter des OLG Hamburg entschieden, daß der Hund zukünftig angeleint werden müsse, sonst käme eine Geldstrafe in Höhe von 5000,- DM auf den Hundebesitzer zu. Das Argument des Mannes, sein Hund habe nie eine wirkliche Gefahr für die Frau dargestellt, beeindruckte die Richter keineswegs. Sie waren vielmehr der Auffassung, daß die Nachbarin ein Recht darauf habe, nicht bei jedem Schritt befürchten zu müssen, wieder von dem Hund angesprungen oder in Schrecken versetzt zu werden.
Oberlandesgericht Hamburg; 2 Wx 61/97
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