Keine Beeinträchtigung durch hohe Bäume auf dem Nachbargrundstück

Einem Grundstückseigentümer steht kein Beseitigungsanspruch gegen seinen Nachbarn zu, wenn Bäume auf dessen Grundstück erst ab einer Höhe von sechs Metern auf sein Grundstück hinüberragen. Dass von diesen Ästen Laub auf sein Grundstück fällt, ist hierbei unerheblich.

Urteil des AG Norden vom 11.04.2003

 

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