Vertrauen auf erteilte Baugenehmigung
Bei der Erteilung einer Baugenehmigung kann der Bauherr unter Umständen den Ersatz nutzloser AufwendungenDie Schutzwürdigkeit des Vertrauens auf Bestand der Baugenehmigung ist jedoch dann eingeschränkt, wenn der Bauherr mit der Baumaßnahme erst begonnen hat, nachdem Nachbarn Widersprüche gegen die Erteilung der Baugenehmigung eingelegt haben. Wenn der Bauherr das Ergebnis dieses Verfahrens nicht abwartet, handelt er auf eigene Gefahr. Er hat dann keinen Schadensersatzanspruch gegen die Baubehörde wegen nutzloser Aufwendungen, wenn die Baugenehmigung aufgrund der Nachbarwidersprüche wieder aufgehoben wird.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 13.06.1996, 18 U 47/95. Hausbesitzerzeitung Heft 9/97, Seite 8
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