Schikanöses Verbot der Grundstückszufahrt
Duldet ein Grundstückseigentümer jahrelang, dass die Allgemeinheit sein Grundstück als Teil eines Weges nutzt, um die Nachbargrundstücke zu erreichen, ist der Ausschluss eines Einzelnen von diesem Recht wegen Verstoßes gegen das Schikaneverbot (§ 226 BGB) unwirksam, wenn das Verbot offensichtlich allein den Zweck verfolgt, den ausgeschlossenen Grundstücksnachbarn unter Druck zu setzen.Urteil des OLG Düsseldorf vom 04.09.2000; Az.: 9 U 119/00
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