Schadensverursachung durch Wurzelwerk

Ein Grundstückseigentümer kann von seinem Nachbarn die Beseitigung von Wurzelwerk verlangen, wenn dadurch Schäden auf seinem Grundstück (Anheben oder Aufbrechen des Bodens, Eindringen in Rohrleitungen) verursacht werden. Das Landgericht Coburg schränkt derartige Ansprüche jedoch ein. Führt das Eindringen der Wurzeln nur zu einer Erhöhung des Erddrucks, was in dem zu entscheidenden Fall nur mittelbar zu einem Schaden an einer auf dem Nachbargrundstück stehenden Gartenmauer führte, reicht dies nicht für einen Beseitigungsanspruch aus. Dies gilt erst recht, wenn die Bäume schon längere Zeit vor Errichtung der Mauer standen.

Urteil des LG Coburg vom 19.06.2002

 

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