Schaden durch Bruch einer kommunalen Wasserleitung

Wird durch den Bruch einer Wasserversorgungsleitung das benachbarte Grundstück überschwemmt, so müssen die Stadtwerke für die Schäden des Eigentümers oder Grundstücksnutzers Ersatz leisten. "br/>
Urteil des BGH vom 30.05.2003

 

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Kommentare zu diesem Beitrag

1 Kommentar zu diesem Beitrag vorhanden

  • Witz
    mein ganzes haus ist abgesoffen durch mehrere Rohrbrüche der wasserversorgung und sie schickten einen eingesetzten gutachter der alles nur vertuschen sollte

    als geschädigter bürger hat man wenig mittel ( ohne geld) um sein recht zu bekommen

    ...
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