Michael Mundstock
Fachgebiete/Charakteristika
Herr Rechtsanwalt Mundstock ist Fachanwalt für Ehe- und Familienrecht und Notar. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind das Erbrecht, das internationale Recht und Schadenersatzrecht sowie das Sozialrecht und das Arbeitsrecht.
Herr Rechtsanwalt Mundstock wurde im Januar 1945 geboren und legte seine Abiturprüfung im Frühjahr 1965 ab. Nach zweijähriger Bundeswehrzeit, die er als Leutnant der Reserve beendete, studierte er an den Universitäten Bochum und Münster neben Rechtswissenschaften auch kurze Zeit Psychologie.
1973 legte er das 1. Staatsexamen ab und wurde im Jahre 1976 als Rechtsanwalt zugelassen. Im Jahre 1984 wurde er zum Notar ernannt.
Seine Zulassung beim Oberlandesgericht in Hamm erfolgte im Jahre 2003.
Im Schadensersatzrecht befasst sich der Rechtsanwalt mit Ansprüchen aus dem Verkehrsunfallrecht und seit einiger Zeit auch aus dem Arzthaftungsrecht.
Rechtsanwalt Mundstock ist Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht.
Im Rahmen seiner Fachanwaltstätigkeit beschäftigt er sich auch mit dem internationalen Familienrecht und Eherecht, wobei das spanische-, türkische- und griechische Familienrecht im Vordergrund stehen. Schwerpunktmäßig behandelt Rechtsanwalt Mundstock Fragen bezüglich elterliche Sorge, Unterhaltsrecht, Zugewinnausgleich, sowie eheliches Güterrecht. Weiterhin ist er ein kompetenter Ansprechpartner bei der Kindesrückführung nach Kindesentführung. Im Scheidungsrecht und im Ehevertragsrecht hilft er bei der Gestaltung einer Scheidungsvereinbarung oder einem Ehevertrag – beides auch mit Auslandsberührung.
In seinem Spezialgebiet, dem Erbrecht, befasst sich Rechtsanwalt Mundstock mit der Nachlassverwaltung, Erbauseinandersetzung, Testamentsvollstreckung und dem Pflichtteilsrecht. Des weiteren ist er behilflich bei der Testamentsauslegung und Testamentsgestaltung. Bei Fragen im Erbschaftssteuerrecht, bezüglich einer Vorsorgeregelung und Patientenverfügung, Abwicklung und Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, Feststellung von Erben und dem Nachlass sowie dessen Sicherung – auch im internationalen Erbrecht – ist Rechtsanwalt Mundstock der richtige Ansprechpartner.
Der Rechtsanwalt beherrscht neben Englisch und Französisch auch die spanische Sprache.
Die Rechtsanwälte sind Mitglied im Deutschen Anwalt Verein (DAV).
Rechtsanwalt Mundstock gehört der Arbeitsgemeinschaft für Familien- und Erbrecht des DAV und der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung e.V. in Würzburg an und nimmt regelmäßig an den Fortbildungsveranstaltungen und Seminaren teil.
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Michael Mundstock - Gervinusstraße 10
45144 Essen West
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (201) 763001
- Telefax
- +49 (201) 763003

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


