Nichtbeachtung titulierter Ansprüche durch Wohnungseigentümerbeschluss

Der Beschluss einer Eigentümerversammlung, mit dem festgestellt wird, dass ein für einen Wohnungseigentümer rechtskräftig titulierter Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung erfüllt ist, obwohl tatsächlich erhebliche Maßabweichungen vorliegen, ist nichtig.

Beschluss des OLG Hamm vom 24.01.2001; Az.: 15 W 405/00

 

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