Anlegen eines Dachgartens
Das Anlegen eines Dachgartens auf der im Sondereigentum stehenden Dachterrasse rund um eine Penthauswohnung stellt in der Regel eine bauliche Veränderung dar, der alle Wohnungseigentümer zustimmen müssen.Beschluss des OLG Köln vom 09.06.1999
16 Wx 56/99
NJW-RR 2000, 16
ZMR 2000, 59
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