Gemeinde haftet nicht für in Brand gesteckten Container
Eine Gemeinde haftet nicht für Schäden, wenn Unbekannte einen neben dem Grundstück eines Anliegers abgestellten Altpapiercontainer in Brand
gesteckt haben und dadurch der Gartenzaun sowie einige Bäume Feuer fangen. Allein vom Abstellen eines Containers geht keine Brandgefahr
aus. Der Schaden war somit allein in dem Fehlverhalten Dritter begründet. Eine Pflicht zu besonderen Vorkehrungen trifft die Gemeinde auch dann nicht, wenn der Container an derselben Stelle drei Jahre vorher schon einmal in Brand
gesetzt wurde, dies aber nicht zu Schäden Dritter geführt hat.
Urteil des LG Kassel vom 05.04.2006
4 O 2173/05
Hausbesitzer Zeitung Heft 1/2007, Seite 16
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