Installation von Leichtmetallgeländern keine bauliche Maßnahme

Eine bauliche Veränderung gemeinschaftlichen Eigentums bedarf nach § 22 Abs. 1 WEG der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Eine bloße Instandsetzungsmaßnahme kann hingegen mehrheitlich beschlossen werden. Das Oberlandesgericht München hat entschieden, daß die

Installation von Leichtmetallgeländern anstelle von massiven Balkonbrüstungen eine modernisierende Instandsetzung darstellt. Eine ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung ist nicht nur auf eine bloße Wiederherstellung des früheren Zustands beschränkt, sondern schließt auch eine sinnvolle Modernisierung mit ein, die die Vorteile neuer technischer Entwicklungen und verbesserter Standards unter Berücksichtigung einer vernünftigen Kosten-Nutzen-Analyse beinhaltet.

Beschluss des OLG München vom 14.11.2005
34 Wx 105/05
OLGR München 2006, 82

 

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