Gemeinschaft kann Einhaltung eines Mehrheitsbeschlusses durchsetzen

Lässt ein Wohnungseigentümer - entgegen dem bestandskräftigen Mehrheitsbeschluss der Gemeinschaft - an seiner Wohnung Kunststofffenster statt Holzfenster einbauen, so kann die Gemeinschaft die Beseitigung (hier Ersetzen der Kunststoff- durch Holzfenster) verlangen. Der

Wohnungseigentümer kann dem nicht entgegenhalten, dass der Gemeinschaft durch den Einbau der Kunststofffenster kein wesentlicher Nachteil entsteht, weil das Erscheinungsbild der Wohnanlage hierdurch optisch nicht beeinträchtigt wird.

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 09.02.2005
I-3 Wx 314/04
OLGR Düsseldorf 2005, 297
NZM 2005, 426

 

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