Jährliche Reinigung auch bei unbenutztem Kamin

Ein Hauseigentümer ist nach der in den Landesgesetzen geregelten Kehr- und Überprüfungsordnung auch dann verpflichtet, die jährliche Reinigung des Kamins zuzulassen und zu bezahlen, wenn der vorhandene Kamin überhaupt nicht benutzt wurde. Argument des Verwaltungsgerichts Koblenz

Eine ansonsten erforderliche Sichtprüfung mit einer Kamerasonde wäre technisch noch viel aufwendiger und damit teurer.

Urteil des VG Koblenz vom 18.10.2004
3 K 238/04
Pressemitteilung des VG Koblenz

 

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