Vermietung einer eigenen Wohnung an unterhaltsberechtigtes Kind

Häufig vermieten Eltern einem unterhaltsberechtigten Kind eine ihnen gehörende Wohnung und versuchen die Einnahmen durch eine niedrige Miete möglichst gering zu halten. Die Ausgaben, zum Beispiel für Renovierung, werden hingegen hoch angesetzt.

Dies ist nach Meinung des BFH dann zulässig, wenn das Kind neben den Unterhaltsleistungen über eigene Mittel verfügt, aus denen es die Miete zahlen kann. Im vorliegenden Fall hatten die Eltern dem Kind "br />zuvor einen Betrag von DM 20.000 zum bestandenen Abitur geschenkt.

Urteil des Bundesfinanzhofes vom 28.03.1995
IX R17/93

NJW 1995,2184

 

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