Unverhältnismäßig hohe Schadensbeseitigungskosten
Der Eigentümer eines Einfamilienhauses kann vom Schädiger wegen leicht fahrlässig verursachter Flecken auf einem Carrara-Marmor-Fußboden nicht die Erneuerung des gesamten Fußbodens (Kostenaufwand über 16.000 DM) verlangen, wenn die Flecken nur bei Gegen- oder Streiflicht zu erkennen sind und in Folge der Wischpflege nach einigen Jahren völlig unsichtbar werden. Der Kostenaufwand für eine Neuverlegung würde nach Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf die Zumutbarkeitsgrenze bei weitem überschreiten. Das GerichtUrteil des OLG Düsseldorf vom 18.02.2000
22 U 166/99
MDR 2000, 885
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