Umrüstung auf elektrische Rollladenheber

Die Umrüstung manuell betätigter Rollläden in solche mit elektrischem Antrieb bedarf jedenfalls dann nicht der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, wenn damit keine Veränderung der Außenfassade und keine wesentlich höhere Geräuschverursachung verbunden sind.

Beschluss des OLG Köln vom 30.08.2000; Az.: 16 Wx 115/00

 

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