Schallschutzmaßnahmen in Eigentumswohnung
Ein Wohnungseigentümer ersetzte in seiner Wohnung den vorhandenen Teppichboden durch einen Fliesenbelag. Der Eigentümer der darunterliegenden Wohnung verlangte von ihm die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, da durch die bauliche Maßnahme der Trittschallschutz merklich verschlechtert wurde. Er berief sich daher auf die Gemeinschaftsordnung, die unter anderem folgende Regelung enthielt: "Bauliche Veränderungen in und an den Räumen, die im Sondereigentum stehen, wie Um-, An- und Einbauten sowie größere Installationen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verwalters. Dieser kann die Zustimmung versagen, wenn sie oder ihre Vornahme sich auf das gemeinschaftliche Eigentum und seine Benutzung oder auf das Sondereigentum anderer Miteigentümer nachteilig auswirken". Der Eigentümer der baulich veränderten Wohnung berief sich darauf, daß der Trittschallschutz der verlegten Fliesen der entsprechenden DIN-Norm entspreche.Für das Oberlandesgericht Köln reichte hingegen der Hinweis auf die geltenden DIN-Vorschriften nicht aus, da diese nur einen Mindeststandard sichern. Vielmehr kann - wie hier durch die Gemeinschaftsordnung geschehen - von der Wohnungseigentümergemeinschaft die Einhaltung eines höheren Standards verlangt werden. Danach kann ein Wohnungseigentümer verpflichtet werden, zur Lärmvermeidung weitergehende Schutzmaßnahmen zu treffen. Eine solche Einschränkung des jeweiligen Sondereigentümers, mit seinem Eigentum nach Gutdünken zu verfahren, ist nicht unbillig.
Beschluß des OLG Köln vom 14.11.1997, 16 Wx 275/97. NJW-RR 1998, 1312
Urteil als PDF | Urteil versenden
Kommentare zu diesem Beitrag
Keine Kommentare zu diesem Beitrag vorhanden
Neuen Kommentar verfassen:
Rechtsanwalt-Regionalportale
Rechtsanwälte Mannheim, Rechtsanwälte Berlin, Rechtsanwalt München, Rechtsanwälte Köln, Rechtsanwalt Düsseldorf, Rechtsanwälte Stuttgart, Rechtsanwälte Nürnberg, Rechtsanwälte Essen, Rechtsanwalt Hamburg, Rechtsanwalt Dortmund, Rechtsanwalt Frankfurt am Main, Rechtsanwalt Saarbrücken, Rechtsanwälte Hannover, Rechtsanwalt Bremen, Rechtsanwälte Dresden, Rechtsanwälte Leipzig, Rechtsanwälte Potsdam, Rechtsanwälte Wien, Rechtsanwalt Tirol, Rechtsanwalt Steiermark, Rechtsanwalt Oberösterreich, Rechtsanwälte Kärnten, Rechtsanwalt Vorarlberg, Rechtsanwalt Salzburg, Rechtsanwalt Niederösterreich, Rechtsanwälte Burgenland, Rechtsanwalt Sauerland, Rechtsanwälte Hunsrück, Rechtsanwalt Allgäu, Rechtsanwälte Eifel, Rechtsanwälte Kraichgau, Rechtsanwalt Niederrhein, Rechtsanwälte Oberschwaben, Rechtsanwälte Rheinhessen, Rechtsanwälte Siegerland, Rechtsanwälte Taunus, Rechtsanwälte Münsterland, Rechtsanwalt Liechtenstein, Rechtsanwalt Schweiz, Rechtsanwälte Italien, Rechtsanwalt Luxemburg, Rechtsanwälte Frankreich, Rechtsanwälte Spanien, Rechtsanwälte MallorcaNeue Kanzleien - Wir stellen vor
Aktuelle Rechtstipps
- Bereich Staat & Verwaltung:
"Hinweise zur Durchsuchung"
mehr
Kanzlei Benedikt Kröger, Sendenhorst - Bereich Staat & Verwaltung:
"Hinweise zur Festnahme"
mehr
Kanzlei Benedikt Kröger, Sendenhorst - Bereich Verkehr:
"Kosten einer Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt"
mehr
Kanzlei Jutta Lüdicke, Berlin - Bereich Schadensersatz:
"Bank haftet auf Schadensersatz wegen fehlerhaftem Prospekt bei Finanzierung eines Immobilienfondsanteils"
mehr
Kanzlei Siegfried Reulein, Nürnberg - Bereich Arbeit & Soziales:
"Was ändert sich bei der Pflegeversicherung?"
mehr
Kanzlei Sonja Plückebaum, Darmstadt
