Hotel an 150 Kilometer entferntem Ort
Ein Ehepaar buchte eine Pauschalreise in einem Vier-Sterne-Hotel auf Teneriffa in einem bestimmten Zielgebiet. Die Unterbringung in einem bestimmten Hotel wurde nicht zugesichert. Nach ihrer Ankunft auf Teneriffa konnte den Urlaubern wegen Überbelegung keine Unterkunft in dem gewünschten Urlaubsgebiet zur Verfügung gestellt werden. Nach vorübergehender Unterbringung in einem 150 Kilometern entfernten Ort flogen die enttäuschten Touristen zurück nach Düsseldorf.Der Reiseveranstalter wurde zur Rückzahlung des gesamten Reisepreises verurteilt. Er mußte ferner pro Person und Urlaubstag 50 DM Entschädigung für vertanen Urlaub leisten. Für das Gericht
Urteil des AG Kleve vom 15.05.1996
2 C 92/96
NJW-RR 1997, 121
Urteil des AG Kleve vom 15.05.1996
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