Ersatzunterkunft bei Kurzreise

Bei einer lediglich einwöchigen Reise ist der Kunde nicht verpflichtet, eine wegen Überbuchung des Hotels erforderliche Unterbringung in einer anderen Unterkunft auch nur für einen Tag zu akzeptieren, wenn berechtigte Zweifel bestehen, dass die Reiseleitung am nächsten Tag tatsächlich Abhilfe schaffen kann. In einem derartigen Fall darf der Tourist den Reisevertrag kündigen und sofort zurückzureisen.

Urteil des LG München I vom 28.03.2001

 

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