Reiserücktrittsversicherung: Amtsarzt muss Flugangst bestätigen

Plötzlich auftretende Flugangst kann ein berechtigter Grund sein, von einer gebuchten Flugreise kurz vor dem Abflug zurückzutreten. Reiserücktrittsversicherungen sind in der Regel aber nur dann verpflichtet, die Stornokosten zu übernehmen, wenn ein entsprechendes Attest eines Facharztes

der Psychiatrie vorgelegt wird. Die Bescheinigung eines Internisten muss die Versicherung nicht akzeptieren.

Urteil des LG München I vom 16.09.2006
13 S 5055/06
Pressemitteilung des LG München

 

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