Nasse Hotelbetten
Zwei Spanienurlauber fanden in ihrem Hotel Betten vor, die infolge starker Regenfälle naß waren und daher nicht benutzt werden konnten. Nach vier Tagen zogen die Urlauber unter Benutzung eines Taxis in ein teureres Hotel um. Den Aufpreis für die bessere Unterkunft zahlten sie am Urlaubsort. Nach Rückkehr von der Reise wollten sie den gezahlten Aufpreis zurückhaben und verlangten Erstattung der Taxikosten sowie Ersatz von vier Tagen vertaner Urlaubszeit.Das Amtsgericht Bad Homburg ließ keinen Zweifel daran, daß die zunächst zugewiesene Unterkunft wegen der unbrauchbaren Betten mangelhaft war. Den Touristen waren daher die Mehrkosten für das bessere Hotel zu erstatten. Auch die Taxikosten mußte der Reiseveranstalter tragen.
Bei der Berechnung des Schadensersatzes für vertanen Urlaub ging das Gericht
Urteil des AG Bad Homburg von 12.09.1996
2 C 2245/96-20
MDR 1997, 29
Urteil des AG Bad Homburg von 12.09.1996
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