Last-Minute-Reise

Ein Last-Minute-Reisebüro, das von anderen Unternehmen veranstaltete und nicht ausverkaufte Ferienflüge anbietet, ist in der Regel nicht Reiseveranstalter, sondern bloß Reisevermittler.

Etwaige Reisemängel können daher nur beim eigentlichen Reiseveranstalter angemeldet werden. Das Last-Minute-Unternehmen haftet nur für Mängel bei der Vermittlung der Reise, nicht aber für Mängel der Reise selbst.

Urteil des AG Offenbach vom 18.06.1996
3 C 796/95
NJW-RR 1997, 503

Urteil des AG Offenbach vom 18.06.1996

 

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