Kosten für Flugsicherheitsgebühr

Ein Reiseveranstalter, der mit Endpreisen wirbt, muß darauf hinweisen, daß jeder Flugreisende am Flughafen eine sog. Flughafensicherheitsgebühr zu entrichten hat. Fehlt dieser Hinweis verstößt der Reiseveranstalter gegen die Preisangabeverordnung. Dies entschied kürzlich das LG Frankfurt/Main.

Beschluß des LG Frankfurt/Main vom 28.3.1995
20 S O 128/95

Beschluß des LG Frankfurt/Main vom 28.3.1995

 

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