Kein Anspruch auf eigenen Liegestuhl



&Kein Anspruch auf einen Liegestuhl&&

Das Landgericht Kleve hat entschieden, daß ein fehlender Liegestuhl am hoteleigenen Swimmingpool keinen Reisemangel darstellt Der Urlauber habe darauf keinen Rechtsanspruch.

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Das Landgericht Kleve hat entschieden, daß ein fehlender Liegestuhl am hoteleigenen Swimmingpool keinen Reisemangel darstellt Der Urlauber habe darauf keinen Rechtsanspruch.

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Landgericht Kleve; Az.: ?

 

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