Gestohlenes Wohnmobil

Wird einem Urlauber sein gemietetes Wohnmobil während der Reise gestohlen, gehört der Diebstahl nach einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt nicht zum "allgemeinen Lebensrisiko" des Mieters.

Dies bedeutet, daß der Vermieter sofort ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen oder den anteiligen Mietpreis zurückzahlen muß.

Urteil des AG Frankfurt am Main
31 C 641/96-83
Handelsblatt vom 08.07.1997

Urteil des AG Frankfurt am Main

 

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