Bearbeitungsgebühr für Ersatzticket

Eine Fluggesellschaft erhob von einem Kunden, der sein Originalticket verloren hatte, eine Bearbeitungsgebühr von 120 DM für die Ausstellung eines Flugersatztickets.
Im Hinblick auf die Möglichkeit des Datentransfers und der modernen Kommunikationsmittel insbesondere Computernetze erschien dem Amtsgericht Düsseldorf ein Aufwand in Höhe von 120 DM als zu hoch, auch wenn mehrere Personen mit der Prüfung und der Ausstellung eines entsprechenden Flugscheines befasst waren. Das Gericht hielt allenfalls eine Gebühr von 50 DM für angemessen.

Urteil des AG Düsseldorf vom 05.01.2000
25 C 14114/99

NJW-RR 2000, 1442

 

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