"Kerosinzuschlag" unzulässig

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen erzielte bei einem vor dem Landgericht Hannover geführten Musterprozess gegen Europas größten Reiseveranstalter TUI einen wichtigen Etappenerfolg. Die Richter erklärten eine in den Reiseverträgen der TUI enthaltene Klausel für unwirksam, die es dem Reiseveranstalter ermöglicht, auch nach Buchung der Reise den Reisepreis bei danach erfolgten Erhöhungen der Treibstoffkosten anzuheben. Eine derartige Vereinbarung verstößt gegen das Transparenzgebot, da für den Kunden nicht erkennbar ist, ob und in welchem Umfang er mit einer Preiserhöhung rechnen muss.
Die unterlegene TUI wird gegen das Urteil mit Sicherheit Berufung einlegen. Da es sich um eine wichtige Grundsatzfrage handelt, die für die gesamte Reisewirtschaft ganz erhebliche Auswirkungen hat, ist davon auszugehen, dass der Rechtsstreit beim Bundesgerichtshof endet.

Urteil des LG Hannover vom 16.10.2001; Az.: 14 O 2251/00

 

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