"Flugverbot" für angetrunkenen Fluggast

Ein angetrunkener Reisender einer Flugpauschalreise kann vom Flugkapitän in Ausübung seiner "Bordgewalt" vor Abflug von Bord gewiesen werden, wenn der Fluggast dadurch vor besonderen Risiken geschützt werden soll. Eine erhebliche Alkoholisierung erhöht die Gesundheitsgefahren für Flugpassagiere (Gefahr des Kollabierens).
In einem derartigen Fall steht dem zurückgewiesenen Reisenden auch kein Mängelanspruch gegenüber dem Reiseveranstalter zu.

Urteil des LG Bonn vom 07.06.2000 ; Az.:

 

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