Reisepreisminderung: falscher Ort und fehlender Strand

Ein Türkei-Urlauber kann den Reisepreis um 20 Prozent mindern, wenn er an einem anderen Ort als in dem Prospekt angegeben untergebracht wird und statt des in dem Reiseprospekt genannten Strandes lediglich eine auf den Klippen gelegene Badeplattform vorhanden ist.

Urteil des AG Düsseldorf vom 26.05.2003
37 C 156/02
NJW Heft 42/2003, Seite XII

Urteil des AG Düsseldorf vom 26.05.2003

 

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