Reisemangel: Erkrankung durch Hotelverpflegung

Für das Vorliegen von Reisemängeln ist grundsätzlich der Reisende darlegungs- und beweispflichtig. Dies gilt auch dann, wenn er behauptet durch die Hotelverpflegung krank geworden zu sein. Ein so genannter Anscheinsbeweis ist in derartigen Fällen nur dann geführt, wenn feststeht, dass im selben Zeitraum eine nicht unerhebliche Anzahl weiterer Hotelgäste gleiche oder ähnliche Krankheitssymptome aufgewiesen haben. Dann müsste der Hotelbetreiber nachweisen, dass die Erkrankung des Hotelgastes nicht auf mangelhafte Verpflegung zurückzuführen ist.

Urteil des LG Hannover vom 24.09.2000; Az.: 2 O 1989/00

 

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