Kein Sextourismus auf Menorca
Mit einem überaus delikaten Fall hatte sich jüngst das Amtsgericht Mönchengladbach auseinanderzusetzen. 20 % des Reisepreises wollte ein Urlauber vom Reiseveranstalter erstattet haben, weil er und seine Lebensgefährtin aufgrund ihrer /besonderen Beischlafgewohnheiten// auf erheblichen Lustgewinn haben verzichten müssen. Der Hintergrund: Statt des gebuchten Doppelbettes zum Preis von DM 3.078 in einem Hotel auf Menorca hatte man zwei Einzelbetten vorgefunden - und die seien auf den "rutschigen Fliesen bei jeder kleinen Bewegung mittig" auseinandergedriftet!Die Entscheidung: Die Klage wurde kostenpflichtig abgewiesen. Die Begründung:&& Der Kläger habe nicht näher dargelegt, welche besonderen Beischlafgewohnheiten er habe, die fest verbundene Doppelbetten voraussetzen. Im übrigen komme es ausschließlich darauf an, ob die Betten für einen durchschnittlichen Reisenden ungeeignet seien. Dies sei nicht der Fall. Dem GerichtAktenzeichen: 5a C 106/91
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