Flugpreisminderung bei Verzögerung

Bei einer Verzögerung eines gebuchten Fluges (ohne Hotel oder sonstige Leistungen) nach Australien um elf Stunden kann der Fluggast eine Minderung von 5 % des Flugpreises ver-langen. Auf den Grund der Verspätung kommt es dabei nicht an.

In einem ähnlich gelagerten Fall, allerdings mit einer Verspätung von 2 Tagen, kam das Landgericht Frankfurt zu einer Minderung von 20 %.

Urteil des AG Frankfurt am Main vom 28.06.1995
31 C 1207/95-16
NJW-RR 1996, 238

Urteil des AG Frankfurt am Main vom 28.06.1995

 

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