Flegelhaftes Benehmen und Schweißgeruch anderer Gäste kein Reisemangel

Wer sich während des Urlaubs in einem Fünf-Sterne-Hotel durch das Benehmen anderer Hotelgäste, insbesondere durch deren Körpergeruch und Aufstoßen, gestört fühlt, kann keinen Reisemangel mit der Begründung geltend machen, dass a)diese Gäste ein einfach strukturiertes Niveau hätten und "br />b)sich insoweit von den anderen Gästen eines Fünf-Sterne-Hotels unterscheiden und "br />c)eigentlich ein günstigeres Hotel gebucht haben sollten.

Ein derartiger Zusammenhang zwischen Höhe des Einkommens und dem Verhalten in der Öffentlichkeit besteht nicht.

AG Hamburg, AZ 9 C 2334/94

 

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