Fehlende Kinderbetreuung

Fehlt am Urlaubsort der im Reiseprospekt angekündigte Kinderclub, haben Eltern, die mit zwei Kindern angereist sind, nicht das Recht, den Urlaub vorzeitig abzubrechen, sondern müssen sich wegen dieses "nicht erheblich beeinträchtigenden" Mangels mit einer Rückzahlung durch den Reiseveranstalter in Höhe von DM 500 zufriedengeben.

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Landgericht Hannover; Az.: 20 S 84/97

 

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