Entschädigung für "vertanen" Urlaub

Wer seinen Pauschalurlaub "völlig nutzlos" verbracht hat (etwa weil wegen erheblichen Baulärms und weiterer Mängel im Hotel keine Erholung möglich war), kann als Entschädigung statt bisher DM 100 nunmehr DM 130 täglich vom Reiseveranstalter verlangen.

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Landgericht Frankfurt am Main; Az.: 2/24 S 173/97

 

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