Elf Stunden Verspätung bei Charterflug

Urlauber müssen beim Abflug von Charterflügen Zeitverzögerungen von ungefähr zwei bis drei Stunden hinnehmen. Gerade zu den Hauptreisezeiten muß mit derartigen Verzögerungen durchaus gerechnet werden.

Hat das Flugzeug jedoch elf Stunden Verspätung, berechtigt dies den Pauschalreisenden zu einer Reisepreisminderung.

Urteil des AG Frankfurt am Main
31 C 1207/95
RdW Heft 17/96, Seite V

Urteil des AG Frankfurt am Main

 

Urteil als PDF | Urteil versenden

 

Waren diese Informationen hilfreich?

 

Kommentare zu diesem Beitrag

Keine Kommentare zu diesem Beitrag vorhanden

 

Neuen Kommentar verfassen:

Name
E-Mail
Hinweis: Ihre E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht.
Ich möchte bei neuen Kommentaren benachrichtigt werden

Betreff
Kommentar
 

 

Rechtsanwalt-Regionalportale

Rechtsanwalt Mannheim, Rechtsanwalt Berlin, Rechtsanwälte München, Rechtsanwälte Köln, Rechtsanwälte Düsseldorf, Rechtsanwälte Stuttgart, Rechtsanwälte Nürnberg, Rechtsanwalt Essen, Rechtsanwalt Hamburg, Rechtsanwälte Dortmund, Rechtsanwälte Frankfurt am Main, Rechtsanwalt Saarbrücken, Rechtsanwälte Hannover, Rechtsanwälte Bremen, Rechtsanwälte Dresden, Rechtsanwalt Leipzig, Rechtsanwalt Potsdam, Rechtsanwälte Wien, Rechtsanwälte Tirol, Rechtsanwälte Steiermark, Rechtsanwälte Oberösterreich, Rechtsanwälte Kärnten, Rechtsanwälte Vorarlberg, Rechtsanwälte Salzburg, Rechtsanwälte Niederösterreich, Rechtsanwalt Burgenland, Rechtsanwälte Sauerland, Rechtsanwalt Hunsrück, Rechtsanwälte Allgäu, Rechtsanwalt Eifel, Rechtsanwälte Kraichgau, Rechtsanwälte Niederrhein, Rechtsanwälte Oberschwaben, Rechtsanwälte Rheinhessen, Rechtsanwalt Siegerland, Rechtsanwälte Taunus, Rechtsanwalt Münsterland, Rechtsanwalt Liechtenstein, Rechtsanwalt Schweiz, Rechtsanwälte Italien, Rechtsanwälte Luxemburg, Rechtsanwalt Frankreich, Rechtsanwälte Spanien, Rechtsanwälte Mallorca

Aktuelle Rechtstipps