Belästigung durch Saufgelage bei All-inclusive-Reisen

Der Teilnehmer an einer so genannten All-inclusive-Reise, bei der auch alkoholische Getränke in unbegrenzter Menge im Reisepreis enthalten sind, muss mit Belästigungen durch andere Feriengäste infolge erhöhten Alkoholkonsums rechnen. Die sich daraus ergebenden Beeinträchtigungen stellen nach Auffassung des Landgerichts Kleve keinen Reisemangel dar.

Urteil des LG Kleve vom 23.11.2000; Az.: 6 S 369/00

 

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