Anmeldung von Reisemängeln per Telefax

Reisemängel müssen bis spätestens einen Monat nach der vorgesehenen Beendigung der Reise beim Veranstalter geltend gemacht werden. Bei der Berechnung der Monatsfrist ist der letzte Reisetag nicht einzurechnen.

Bei einer Übermittlung der Reisemängelanzeige am letzten Tag des Fristablaufs per Telefax ist darauf zu achten, daß das Telefax beim Reiseveranstalter zu den üblichen Geschäftszeiten eingeht. Im vorliegenden Fall war die Telefaxmitteilung erst um 8.15 Uhr dort eingegangen. Die Geschäftszeit des Empfängers endete um 18.00 Uhr. Das Landgericht Hamburg sah daher den Zugang der Mängelanzeige als verspätet an, da der Reiseveranstalter erst am darauffolgenden Tag von dessen Inhalt Kenntnis nehmen konnte. Wegen Versäumnis der Monatsfrist wurde die Klage des Urlaubers abgewiesen.

Urteil des LG Hamburg vom 04.10.1996
313 S 128/96
NJW-RR 1997, 502

Urteil des LG Hamburg vom 04.10.1996

 

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