Reisemangel: alle Mängel fristgerecht geltend machen

Will ein Tourist wegen Reisemängeln eine nachträgliche Minderung des Reisepreises erreichen, muss er seine Ansprüche spätestens innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter schriftlich geltend machen. "br />
Nicht selten werden gleich mehrere Reisemängel beanstandet. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in einem späteren Rechtsstreit zwischen Reiseveranstalter und seinem Kunden nur solche Mängel berücksichtigt werden können, die dieser in seinem Anspruchsschreiben auch tatsächlich geltend gemacht hat.

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 23.10.2003
16 U 72/03
OLGR Frankfurt 2004, 1

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 23.10.2003

 

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