Philipp Weidenfeller
Kurzprofil
Herr Rechtsanwalt Weidenfeller widmet sich in seiner Eigenschaft als Einzelanwalt schwerpunktmäßig der individuellen Beratung seiner Kunden auf dem Gebiet des Erbrechtes.
Es ist seine Überzeugung, dass nahezu jedes Rechtsproblem (vor allem im Bereich des Erbrechtes) eine persönliche Vorgeschichte hat, die er als Anwalt und Vertrauter des Kunden bei seiner Tätigkeit berücksichtigen muss. Eine „Rechtsberatung von der Stange“ würde dem Anspruch des Kunden an eine individuelle Behandlung seiner Angelegenheiten nicht gerecht. Aus diesem Grunde finden die Termine bei Herrn Weidenfeller ohne Zeitdruck und in vertrauter Atmosphäre statt.
Sie finden die Anwaltskanzlei verkehrsgünstig gelegen im Mercatorhaus, d.h. in der Fußgängerzone im Zentrum von Duisburg. Dem Besucher steht eine Vielzahl von Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Das Bürohaus verfügt über einen Aufzug.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Philipp Weidenfeller - Königstraße 61
47051 Duisburg Mitte
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (203) 22769
- Telefax
- +49 (203) 2896942

- Homepage
- http://www.recht-beachtlich.de
Fachgebiete/Charakteristika
Herr Weidenfeller hat sich ganz auf die Bearbeitung von erbrechtlichen Fällen spezialisiert - er ist Fachanwalt für Erbrecht. Er profitiert somit von der im Laufe seiner gerichtlichen und außergerichtlichen Tätigkeit gewonnenen umfangreichen Erfahrung. Zudem verfügt er über Zusatzqualifikationen im Steuer- und Wirtschaftsrecht.
Seine Tätigkeit umfasst sowohl die außergerichtliche Beratung wie auch die effektive Durchsetzung der Interessen seiner Mandanten vor Gericht.
Herr Weidenfeller arbeitet zudem eng mit einem renommierten Notariat zusammen.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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