Bernhard Haferkamp
Kurzprofil
Herr Rechtsanwalt Haferkamp gründete seine Kanzlei im Jahre 2001.
Besprechungstermine werden nach Vereinbarung festgelegt. Des weiteren ist die Kanzlei für Sie telefonisch sehr gut erreichbar.
Mandanten der Kanzlei finden in der unmittelbaren Umgebung ausreichend Parkplätze. Auch für Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs gestaltet sich die Anfahrt durch die ausgezeichnete Anbindung reibungslos. Informieren Sie sich zusätzlich über den Einzelanwalt unter: www.Rechtsanwalt-Haferkamp.de erhalten Sie einen guten Einblick.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Bernhard Haferkamp - Zeppelinstraße 12
45470 Mülheim an der Ruhr
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 208 37736-70
- Telefax
- +49 208 37736-72

- Homepage
- http://www.rechtsanwalt-haferkamp.de
Fachgebiete/Charakteristika
Bernhard Haferkamp wurde am 24.3.1960 geboren. Vor seinem Studium der Rechtswissenschaften war der Anwalt zehn Jahre als Polizeibeamter tätig. Diese Erfahrung beeinflusste später auch die Wahl seiner Tätigkeitsschwerpunkte. Er studierte an der Universität in Bochum und leistete sein Referendariat beim Landgericht Duisburg. Der Volljurist, welcher seit 2002 auch die Zulassung zum Oberlandesgerichts Düsseldorf hat, schätzt den Abwechslungsreichtum seines Berufes sehr. Der sympathische Anwalt strahlt Kompetenz aus und vermittelt dem Mandanten das Gefühl, dass er bei Ihm gut aufgehoben ist. Das Ziel des Rechtsanwaltes ist es, eine solide Arbeit zu leisten, mit welcher er die Interessen des Mandanten optimal vertritt. Wichtig ist, dass der Mandant mit dem erreichten Ergebnis zufrieden ist.
Beim Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht befasst sich der Volljurist sowohl mit der strafrechtlichen Vertretung im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten und Straftatbeständen als auch mit der zivilrechtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
In seinem zweiten Schwerpunkt Mietrecht vertritt Herr Haferkamp neben Vermietern auch Mieter. Beiden verhilft er zu Ihrem Recht, was für den Mandanten ein nicht zu unterschätzender Vorteil ist: Nur, wer die Argumente beider Seiten kennt und auch schon vertreten hat, kann ein ideales Ergebnis erzielen.
Das Interesse für den dritten Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht verstärkte sich durch seine Dozententätigkeit an der Volkshochschule im Bereich Erbrecht sowie durch seine mehrjährige Mitarbeit in einem Notariat. Das Aufsetzen von Testamenten und Beratungen zählt zu seinen Haupttätigkeiten innerhalb des genannten Fachgebietes.
Das Arbeitsrecht und das Strafrecht sind die Interessenschwerpunkte von Herrn
Haferkamp. Zum Arbeitsrecht hat der Volljurist durch seine mehrjährige Tätigkeit als angestellter Anwalt in Essen einen besonderen Bezug.
Als Einzelanwalt nimmt Herr Haferkamp auch Mandate außerhalb der genannten Fachgebiete an, da er zum einen aufgrund seiner weit reichenden beruflichen Erfahrung das Know How dazu hat, und zum anderen die dafür notwendige Flexibilität besitzt. Sie können sich vertrauensvoll an Herrn Rechtsanwalt Haferkamp wenden, da er
in allen juristischen Belangen außerordentlich versiert ist und Sie als Mandant ernst nimmt.
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