Thomas Bratke

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Der Einzelanwalt Thomas Bratke ist seit Mai 2002 in einer Bürogemeinschaft in Hamm-Bochum-Hövel tätig.

Die Bürozeiten sind von 9 Uhr bis 13 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr. Mittwochs nachmittags ist die Kanzlei geschlossen. Der Rechtsanwalt steht seinen Mandanten auch außerhalb des genannten Zeitrahmens zur Verfügung, weshalb Termine nach Vereinbarung jederzeit möglich sind.

Das Büro liegt gegenüber der örtlichen Herz-Jesu Kirche. Für motorisierte Mandanten wird sich die Anfahrt durch die Nähe zur Autobahn bequem gestalten. Parkplätze hinter dem Haus sind vorhanden. Ach Nutzer der öffentlichen Verkehrsmittel werden nicht enttäuscht: Eine Bushaltestelle und ein Taxistand befinden sich vor dem Büro.

Die Tätigkeitsschwerpunkte des Volljuristen sind das Arbeitsrecht und das Verkehrsrecht. Dem Rechtsanwalt sind ein offener Umgang mit seinen Mandanten und eine unfangreiche Beratung mit dem Hinweisen auf Chancen und Risiken wichtig.

Zu seinen Mandanten zählt Thomas Bratke vor allem Privatleute, Arbeitnehmer und kleinere Unternehmer.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Thomas Bratke
Hammer Straße 88
59075 Hamm
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

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+49 (2381) 599932
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Fachgebiete/Charakteristika

Thomas Bratke wurde am 15.7.1972 geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften führte ihn sein Referendariat zunächst an das Landgericht Dortmund. Die Wahlstation des Referendariats absolvierte er in einer Rechtsanwaltskanzlei in Krakau. Seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft besitzt der Volljurist seit September 2001.

Im Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht vertritt der Rechtsanwalt Mandanten in verkehrstrafrechtlichen Fällen, wie beispielsweise Fahren unter Alkoholeinfluss, Fahrerflucht, Geschwindigkeitsüberschreitungen und in verkehrszivilrechtlichen Fällen, wie der Regulierung von Unfallschäden. Der Volljurist führt unter anderem auch Bußgeldverfahren durch.

Im Arbeitsrecht nimmt der vielseitige Anwalt Mandate aus den verschiedensten Bereichen an. Er übernimmt sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite,  was einen entscheidenden Vorteil in sich bringt: Auf diese Weise kann sich der Mandant sicher sein, dass der Anwalt die juristischen Möglichkeiten aus beiden Perspektiven bestens kennt, was dem Mandanten zu gute kommen wird.

Thomas Bratke ist der Ansicht, dass eine frühzeitige Beratung die Chance in sich trägt, Probleme zu umgehen. Die außergerichtliche, einvernehmliche Lösung ist in vielen Fällen im Interesse des Mandanten ratsam, da so weitgehene Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Spezialitäten

Herr Bratke ist angehender Fachanwalt für Arbeitsrecht, da er bereits die erforderlichen schriftlichen Prüfungen absolvierte.

Außerdem zeichnet sich der Anwalt durch ausgezeichnete polnische Sprachkenntnisse aus und kann bereits eine Veröffentlichung zum Arbeitsrecht in Polen nachweisen („Rozwiazanie umowy o prace w polskim i niemieckim prawie pracy – porównanie z niemieckiego punktu widzenia“ in „Studia z zakresu prawa pracy i polityki spolecznej“, Kraków 2001).
Im polnischen Recht führt der Volljurist Grundberatungen durch und kooperiert darüber hinaus mit einem Korrespondenzanwalt in Polen.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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