Fahrverbot nach Geradeausfahrt auf Rechtsabbiegerspur bei grüner Ampelschaltung
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Zweibrücken darf in der Regel ein Fahrverbot verhängt werden, wenn ein Autofahrer an einer Kreuzung nach dem Ablauf von einer Sekunde auf die Kreuzung einfährt, nachdem die Ampel rot geworden ist.Ein Rotlichtverstoß in diesem Sinn liegt auch vor, wenn ein Autofahrer auf der Rechtsabbiegerspur beim Aufleuchten des grünen Richtungspfeils einfach geradeaus fährt, obwohl auf der Nachbarspur für den geradeaus fahrenden Verkehr die Ampel auf Rot steht. Der grüne Richtungspfeil berechtigt hier nur zum Fahren, wenn der Autofahrer auch nach rechts abbiegt. Ansonsten kommt es auf einer Kreuzung zu einer Gefährdung des querfahrenden Verkehrs.
Oberlandesgericht Zweibrücken (v. 07.04.1997); Az.: 1 Ss 48/97
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