Entziehung der Fahrerlaubnis bei mehr als 1,6 Promille
Bei Überschreitung einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille kann nicht mehr von einem bewährten Kraftfahrer gesprochen werden. Dies hat zur Folge, daß einem solchen FahrerDie Gerichte begründen dies zum einen damit, wonach bei einer Trunkenheitsfahrt
LG Saarbrücken vom 26.08.1996, Az.: 8 Qs 164/96; LG Saarbrücken vom 13.02.1997
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