Autofahren unter Medikamenteneinfluß
Seit dem 01.08.1998 wird das Fahren unter Medikamenten- und Drogeneinfluß als OrdnungswidrigkeitDie gesetzliche Neuregelung darf jedoch nicht zu der Annahme führen, daß nunmehr nur die Einnahme der in der gesetzlichen Neuregelung aufgeführten Stoffe Folgen hat. Nach wie vor ist auch das Fahren nach Einnahme von ärztlich verschriebenen Medikamenten und Drogen strafbar, wenn der Autofahrer durch deren Einnahme fahruntüchtig geworden ist.
Pressemitteilung der ARGE Verkehrsrecht im DAV vom 28.07.1998
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