Nichttragen eines Radfahrerschutzhelmes

Radfahrer sind gesetzlich nicht verpflichtet, einen Schutzhelm zu tragen. Daher ist es nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm nicht gerechtfertigt, einem erwachsenen Radfahrer ein Mitverschulden anzulasten, wenn er bei einem Unfall keinen Schutzhelm getragen und deshalb bei einem Sturz schwere Kopfverletzungen erlitten hat.

Urteil des OLG Hamm vom 26.09.2000; Az.: 27 U 93/00

 

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