Nichttragen eines Fahrradhelms begründet kein Mitverschulden

Wie bereits das Oberlandesgericht Nürnberg in einem früheren Urteil entschied nun auch das Oberlandesgericht Hamm, dass einem Radfahrer, der bei einem nicht verschuldeten Unfall Kopfverletzungen erleidet, kein Mitverschulden anzulasten ist, weil er zum Unfallzeitpunkt keinen Schutzhelm getragen hat.
Dies wurde damit begründet, dass (bislang) kein Gesetz Radfahrern das Tragen eines Schutzhelmes vorschreibt.

Urteil des OLG Hamm; Az.: 27 U 93/00

 

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