Mülltonnen auf dem Radweg
Mitarbeiter der städtischen Müllabfuhr stellten mehrere Mülltonnen auf einem breiten Fahrradweg ab. In der darauffolgenden Nacht erkannte ein Radfahrer trotz eingeschalteter Beleuchtung die Hindernisse zu spät, fuhr auf eine Tonne auf und stürzte. Dabei wurden das Fahrrad und die Jacke des Radlers beschädigt. Er selbst zog sich infolge des Sturzes unerhebliche Verletzungen zu. Er verlangte den Ersatz des Sachschadens und ein an-gemessenes SchmerzensgeldDie beklagte Stadt haftete im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht für den entstandenen Schaden. Die Mülltonnen hätten nicht an dieser schlecht beleuchteten Stelle des Radweges aufgestellt werden dürfen. Der Radfahrer konnte bei der gefahrenen Geschwindigkeit die dunklen Hindernisse nicht rechtzeitig erkennen. Dabei kam das Gericht
Allerdings hielt das Gericht
OLG Hamm vom 14.05.1996; Az.: 6 U 218/95
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