Medizinisch - psychologisches Gutachten bei alkoholisiertem Radfahrer

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim darf ein medizinisch - psychologisches Gutachten auch von einem Radfahrer verlangt werden, wenn besondere Umstände Zweifel an der Fahreignung aufkommen lassen. "br />
Solche Umstände können darin liegen, dass ein Radfahrer mit einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille und mehr im Straßenverkehr auffällig wird. Dies gilt auch, wenn der Radfahrer als Ersttäter bislang nicht wegen Verkehrs-delikten verurteilt worden ist.

Verwaltungsgerichtshof Mannheim (v. 16.07.1998); AZ: 10 S 1461/97

 

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