Kollision mit Radfahrer bei verengter Fahrbahn

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm wird ein Autofahrer bei einer Kollision mit einem entgegenkommenden Radfahrer schadenersatzpflichtig, wenn der Radfahrer die beiderseitige Verengung der Fahrbahn zuerst erreicht und der Autofahrer in einer Kurve mit zu geringem Abstand an dem Radfahrer vorbeifährt. Der Radfahrer benötigt auch bei einer leichten Kurvenfahrt mehr als ein Meter Fahrbahnbreite. Zudem muß ein entgegenkommender PKW auch bei der Geschwindigkeit von nur 30 km/h einen seitlichen Sicherheitsabstand von einem Meter einhalten.

Oberlandesgericht Hamm (v. 23.01.1997); Az.: 6 U 163/96

 

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